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Unfall mit ausländischem Fahrzeug – wer zahlt den Schaden?

Ratgeber · Kfz-Sachverständigenbüro Fabius Thewalt, Köln · Stand: 09/2026

Kurz gesagt: Verursacht ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland einen Unfall, regulieren Sie den Schaden trotzdem hier – auf Deutsch und nach deutschem Recht. Ansprechpartner ist der deutsche Schadenregulierungsbeauftragte der ausländischen Versicherung oder das Deutsche Büro Grüne Karte. Sie haben dieselben Ansprüche wie bei einem deutschen Unfallgegner – einschließlich eines unabhängigen Gutachtens, das die Versicherung des Verursachers bezahlt.

Was Sie an der Unfallstelle tun sollten

  1. Absichern und Hilfe rufen: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Bei Verletzten sofort die 112, sonst die Polizei unter 110 – bei ausländischen Beteiligten immer ratsam.
  2. Daten des Unfallgegners sichern: Kennzeichen mit Länderkennung, Name und Anschrift von Fahrer und Halter, Versicherung und – falls vorhanden – die Nummer der Grünen Karte. Am einfachsten: Fotos der Dokumente.
  3. Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Das Formular ist in allen EU-Sprachen gleich aufgebaut, jeder füllt es in seiner Sprache aus. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen – insbesondere kein Schuldanerkenntnis.
  4. Beweise fotografieren: Schäden an beiden Fahrzeugen, Endstellung, Bremsspuren, Ladung, Straße und Verkehrszeichen. Notieren Sie Zeugen.
  5. Unabhängigen Gutachter beauftragen – vor der Reparatur: Nur so sind alle Schadenpositionen beweissicher dokumentiert. Bei LKW, Bus und Traktor kommen wir zum Fahrzeug.

Wer ist zuständig? Grüne Karte, Schadenregulierer, Deutsches Büro

Jede Kfz-Haftpflichtversicherung aus der EU und dem EWR hat in Deutschland einen Schadenregulierungsbeauftragten, der Ihren Schaden auf Deutsch bearbeitet. Welcher zuständig ist, erfahren Sie kostenlos beim Zentralruf der Autoversicherer: 0800 250 26 00 – das Kennzeichen des Unfallgegners genügt.

Für Fahrzeuge aus dem System der Grünen Karte ist das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. in Hamburg zuständig: Es reguliert den Schaden selbst oder beauftragt eine Korrespondenzversicherung. Ist das Fahrzeug nicht versichert oder der Verursacher geflüchtet, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Verkehrsopferhilfe e. V. eintreten.

Welche Kosten die Versicherung ersetzen muss

  • Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfall bzw. Vorhaltekosten – bei gewerblichen Fahrzeugen auch der Verdienstausfall
  • Abschlepp-, Bergungs- und Standkosten
  • Schäden an Aufbau, Anhänger und Ladung
  • Kosten für das Gutachten und für einen Anwalt

Warum ein eigener Gutachter – gerade bei LKW, Bus und Traktor

Die Versicherung des Unfallgegners möchte möglichst wenig zahlen. Bei Nutzfahrzeugen sind Rahmen, Achsen, Aufbau, Kupplung und die Ausfallzeit oft mehr wert als der sichtbare Blechschaden. Ein unabhängiges LKW-Gutachten dokumentiert alle Positionen beweissicher – für Sie als Geschädigten kostenlos.

Sie kommen selbst aus dem Ausland?

Dann haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall in Deutschland dieselben Rechte. Alle Informationen gibt es in Ihrer Sprache:

Häufige Fragen

Muss ich bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug die Polizei rufen?

Vorgeschrieben ist es nicht in jedem Fall, aber dringend zu empfehlen. Die Polizei hält Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten des ausländischen Beteiligten fest – nach der Weiterfahrt ist das oft kaum noch möglich.

Wie finde ich die Versicherung des ausländischen Unfallgegners?

Über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 26 00). Anhand des Kennzeichens nennt er den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland bzw. das Deutsche Büro Grüne Karte.

Wer bezahlt das Gutachten, wenn der Unfallgegner aus dem Ausland kommt?

Genau wie bei einem deutschen Unfallgegner: Haftet der Verursacher, trägt seine Haftpflichtversicherung die Kosten eines unabhängigen Gutachtens. Die Regulierung läuft über den Schadenregulierungsbeauftragten oder das Deutsche Büro Grüne Karte.

Dauert die Regulierung mit einem ausländischen Versicherer länger?

Das kann vorkommen, weil Unterlagen weitergeleitet werden. Ein vollständiges, beweissicheres Gutachten mit Fotos und Kalkulation vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Zahlung.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit der Versicherung hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht – dessen Kosten trägt bei Haftung ebenfalls die Gegenseite.